Landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen erhalten Zuschüsse für Investitionen im Bereich Tierwohl. Wichtig: die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge! 40 % der förderfähigen Ausgaben werden erstattet. Der Fördertopf ist noch offen.
Informieren Sie sich für eine zügige Beantragung gerne telefonisch bei uns!
Förderfähig sind:
- Vorrichtungen zur Bereitstellung von organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen (Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial hiermit möglich!)
- Kühlung in Tierhaltungsanlagen
- Offene Tränken in Schweineställen
- Scheuerbürsten